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Aktuelle Rechtsprechung für Radfahrer

Donnerstag, 16. August 2007
Versicherung muss zahlenFahrrad-Unfall
ohne Helm
Freizeit-Radfahrer müssen im Unterschied zu
Rennradfahrern keinen Helm tragen, um bei einem Unfall
Versicherungsleistungen zu erhalten.
Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden.
Geklagt hatte ein Radler, der eine Vollbremsung machen musste,
weil eine Fußgängerin über den Radweg ging. Dabei stürzte der
Mann und verletzte sich am Kopf. Die Versicherung der Frau wollte
den Schaden des Mannes nicht zahlen, weil er keinen Helm getragen
hatte.
Während das Landgericht Düsseldorf dem Radfahrer eine Mitschuld
von 70 Prozent zugerechnet hatte, hob das OLG diese Entscheidung
nun auf (AZ: I-1 U 278/06). Nach Auffassung des Senats muss bei
der Frage, ob ein Radfahrer zur Wahrung seiner Ansprüche bei
einem Unfall einen Helm tragen muss, zwischen Freizeit- und
Sportfahrern unterschieden werden. Auch die Verkehrssituation
Radweg oder Straße, im Ort oder außerhalb sei zu berücksichtigen.
Im konkreten Fall hatte der Kläger ein gewöhnliches Tourenrad
benutzt und einen innerörtlichen Radweg mit einer Geschwindigkeit
von 15 Stundenkilometern befahren. Deshalb gehört er laut Urteil
zu der Gruppe von Radlern, die keinen Helm tragen muss. Das
OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Versicherung hat
Revision eingelegt.
Bereits im Februar hatte der zuständige Senat entschieden, dass
ein Rennfahrer ohne Schutzhelm bei einem Sturz keinen Anspruch
auf
Schadenersatz hat (AZ: I-1 U 182/06).
Adresse:
http://www.n-tv.de/840056.html
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